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2022

SoVD-Resolution: Stoppt das Leiden! Der SoVD verabschiedet eine Resolution zum Ukraine-Krieg, in der er seine Solidarität mit der Ukraine ausdrückt und zu einem Ende der Kampfhandlungen aufruft.

Deutschland, Europa und alle friedliebenden Menschen auf der Welt stehen immer noch unter Schock des Überfalls Russlands auf die Ukraine am 24. Februar. Die Bilder aus den Kriegsregionen machen auch uns im Sozialverband Deutschland (SoVD) fassungslos. Präsidium und Bundesvorstand des SoVD verabschieden daher folgende Resolution:

Gegründet 1917 von Kriegsopfern im Ersten Weltkrieg und den Grundprinzipen von Demokratie, Frieden und Freiheit verpflichtet, sieht sich der SoVD in einer besonderen Verantwortung, sich gegen jede Form von kriegerischem Handeln auszusprechen. Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar erreichen uns Bilder und Berichte über unfassbare Kriegsgräuel. Die Bilder von schutzsuchenden Familien mit Kindern in U-Bahnhöfen, von Toten und Verwundeten und von Zigtausenden Menschen auf der Flucht machen auch uns fassungslos.

Stellvertretend für alle Mitglieder des SoVD rufen wir Präsident Wladimir Putin und die russische Staatsführung auf, diese sinnlosen kriegerischen Handlungen umgehend einzustellen und nicht noch mehr Leid über Millionen unschuldige Kinder, Frauen und Männer zu bringen. Wer Krieg als Mittel der politischen Auseinandersetzung wählt, entlarvt sich als Menschenfeind.

Zugleich appellieren wir an die Menschen in Russland. Bitte setzen Sie sich für ein Ende des von Ihrer Staatsführung vom Zaun gebrochenen, verbrecherischen Krieges ein! Helfen Sie dabei, das Leiden zu stoppen.

Schließlich stellen wir uns solidarisch an die Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer. Wir unterstützen die deutsche Politik dabei, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Präsident Putin zu einem sofortigen Stopp des Krieges zu bewegen. Wir werden Menschen, die vor dem Krieg zu uns fliehen, mit offenen Armen begegnen und helfen.

Berlin, 2. März 2022

Das Präsidium
Der Bundesvorstand
 

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Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland

Am 8. Februar stellt der SoVD das Gutachten "Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland" vor.

Der SoVD stellt Erkenntnisse zum Stand der Patientenrechte in Deutschland vor. Foto: Racle Fotodesign / Adobe Stock

Bei kaum einer anderen Handlung legen wir unser Schicksal so sehr in fremde Hände, wie beim Besuch in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Bei der Diagnose, der Behandlung sowie der Rehabilitation vertrauen wir der Expertise von Fachleuten.

Doch wo Menschen handeln, passieren auch Fehler – in diesem Sektor allerdings tragischer Weise mit teils fatalen Folgen. Die Fehldiagnose, das vergessene OP-Instrument im Bauchraum, das falschamputierte Bein oder die fehlerhafte Form der Anschlusstherapie: Ärztliche Behandlungsfehler kommen häufiger vor, als die Mehrheit wahrscheinlich annimmt und werden leider viel zu selten aufgeklärt.

Großer Handlungsbedarf erkannt


So wird aus einem medizinischen Fall schnell ein juristischer. Dann kommt die Frage auf: Welche Rechte haben Opfer dieser Fehler? Wie steht es bei uns um das Patientenrecht? Nicht gut, wie ein vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Auftrag gegebenes Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Uni Münster jetzt belegt. Seit der Einführung vor fast zehn Jahren ist in Sachen Patientenrecht nicht viel passiert - und das, obwohl es dringenden Handlungsbedarf gibt.

Die Erkenntnisse des Gutachtens stellen SoVD-Präsident Adolf Bauer und der Verfasser Thomas Gutmann, Professor am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht Westfälische-Wilhelms-Universität Münster am 8. Februar ab 10 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz gemeinsam vor. Die Veranstaltung wird live auf Youtube gezeigt. Alle Informationen rund um das Gutachten erscheinen veröffentlicht der SoVD auf seiner Internetseite.

KUNDGEBUNG MIT POLIT-TALK UND PREISVERLEIHUNGEN AUF DEM STEINTORPLATZSoVD setzt starkes Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit

Mehrere hundert Interessierte haben am Freitag, 17.9., an der Demo und der Kundgebung des SoVD in Niedersachsen auf dem hannoverschen Steintorplatz teilgenommen. Damit setzten sie ein Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit und gegen steigende Armutsgefährdung.

Die Veranstaltung bildete den Abschluss der SoVD-Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“, die in den vergangenen anderthalb Jahren durch ganz Niedersachsen getourt ist. Höhepunkt der Kundgebung war die Auszeichnung der Sieger*innen des Musik- und Filmwettbewerbs der Kampagne sowie eine politische Talk-Runde. Mit Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen), Hanna Naber (SPD), Susanne Schütz (FDP) und Dirk Toepffer (CDU) diskutierte Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, zu den Themen Mindestlohn, Unterstützung für Alleinerziehende, Inklusion und Erwerbsminderungsrente. Einen Blick hinter die Kulissen gewährten Berater*innen des SoVD. Sie schilderten die Dramatik der Lage anhand von Fällen aus der Praxis.

Armutsgefährdung findet in der Mitte der Gesellschaft statt. Zeit, hinzuschauen und etwas zu ändern. Machen Sie mit.

Aktionstag in Veldhausen am 09.07.2021  vor der Volksbank in Veldhausen

DIE KAMPAGNE DES SOVD IN NIEDERSACHSENArmutsgefährdung im Fokus

Armut in all ihren Facetten ist für uns als Niedersachsens größter Sozialverband ein zentrales und brennendes Thema. Mit unserer Kampagne rücken wir die Probleme in den Fokus der Öffentlichkeit und machen deutlich, dass das Thema Armut nicht warten kann. So wollen wir den Stein ins Rollen bringen und den nötigen Druck auf die Politik aufbauen.

Was ist eigentlich ein Armutsschatten?

Mit unserer Kampagne etablieren wir den prägnanten Begriff „Armutsschatten“. Er ist ein Synonym für die individuelle Armutsgefährdung, die unter bestimmten Voraussetzungen jeden treffen kann. Ziel ist es, für das Thema zu sensibilisieren und potenziell Betroffenen zu verdeutlichen, dass auch sie möglicherweise ein Armutsrisiko haben.

youtu.be/PzbUP1WYYF0

09.12.2020„ALLE MENSCHEN BENÖTIGEN PROBLEMLOSEN ZUGANG UND DIE GLEICHEN INFORMATIONEN“SoVD fordert: Impfzentren müssen umfassend barrierefrei sein

Die Einrichtung der Corona-Impfzentren läuft auf Hochtouren. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert, dass dabei die im Impf-Konzept anvisierte Barrierefreiheit auch tatsächlich umgesetzt wird – und zwar nicht nur im baulichen Bereich, sondern vor allem bei den Informationen rund um das Thema Corona-Impfung.

„Im Konzept der Landesregierung zur Ausstattung der Impfzentren ist zwar der Punkt Barrierefreiheit erwähnt, allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass Barrierearmut ausreichend sei. Das sehen wir ganz anders“, sagt Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen. Gerade bei so wichtigen Themen wie Gesundheit und Corona-Impfung sei es wichtig, dass alle Menschen Zugang zum Impfzentrum haben und alle die gleichen Informationen erhalten.

Deshalb reicht aus Sicht von Niedersachsens größtem Sozialverband auch eine reine bauliche Barrierefreiheit nicht aus. „Natürlich ist es zwingend notwendig, dass Menschen mit Behinderung oder sonstigen körperlichen Einschränkungen die Gebäude problemlos betreten können. In unseren Augen geht Barrierefreiheit aber weit darüber hinaus. Es muss zum Beispiel Informationsmaterial in Leichter Sprache geben, mögliche Erklärfilme brauchen unbedingt Untertitel, Gebärdensprache und Audiodeskription“, fordert Sackarendt.

Was bringt die Grundrente

Der Bundestag hat am 2. Juli 2020 die Einführung der Grundrente verabschiedet. Mehr als eine Million Rentnerinnen und Rentner sollen ab 2021 von dem Aufschlag profitieren. Der SoVD in Niedersachsen gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.

Wer lange gearbeitet hat, soll im Alter finanziell besser dastehen: Darum geht es bei der Grundrente. Sie soll denjenigen zugute kommen, die über Jahrzehnte hinweg in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und trotzdem kaum von den Bezügen leben können.

Wer soll von der Grundrente profitieren?

Die Grundrente richtet sich an Menschen mit geringen Renten, die insgesamt auf mindestens 33 Rentenbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit kommen. Der Bedarf wird zudem über eine Einkommensprüfung ermittelt.

Wie funktioniert die Grundrente?

Die Altersrente wird generell über sogenannte Entgeltpunkte errechnet. Pro Entgeltpunkt gibt es derzeit eine Rente von monatlich 33,05 Euro (West) bzw. 31,89 Euro (Ost). Ein Durchschnittsverdiener erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt. Liegt das Einkommen unter dem Durchschnitt, gibt es entsprechend weniger. Die Grundrente funktioniert über eine Aufwertung von Rentenentgeltpunkten für bestimmte Zeiten, in denen nur geringe Rentenanwartschaften erworben wurden.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Bei der Berechnung der Grundrente werden Zeiten mit Beiträgen berücksichtigt, die 30 bis 80 Prozent des jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Durchschnittseinkommens entsprechen. Im Jahr 2019 lag diese Spanne etwa bei monatlich 972 bis 2.593 Euro brutto. Für diese Zeiten erhalten die Betroffenen einen Grundrentenzuschlag um das Zweifache, jedoch höchstens bis zur Grenze von 0,8 Entgeltpunkten. Der volle Zuschlag soll allerdings zunächst erst nach 35 Beitragsjahren erreicht werden. Zwischen 33 und 35 Beitragsjahren wird der Grundrentenzuschlag ansteigend gestaffelt berechnet.

  • Beispiel 1: Anna P. hat zwei Kinder und kommt auf insgesamt 38 Versicherungsjahre. Für die Grundrente werden davon allerdings nur 26 Jahre berücksichtigt. Der Grund: In den übrigen Jahren kam sie nur auf Beiträge unterhalb von 30 Prozent des Durchschnittseinkommens. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente beträgt 754 Euro, der Grundrentenzuschlag liegt bei 75 Euro.
  • Beispiel 2: Gregor K. hat in 39 Arbeitsjahren 60 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Er bekommt ohne andere Einkünfte 746 Euro Rente – und 195 Euro Grundrentenzuschlag.

Wo liegen die Einkommensgrenzen?

Die Grundrente erhält nur, wer auch entsprechenden Bedarf hat. Dieser wird über eine Einkommensprüfung festgestellt. Den vollen Aufschlag bekommen diejenigen Rentner, deren monatliches Einkommen bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Übersteigt das Einkommen die jeweilige Freigrenze, wird der darüberliegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

  • Beispiel: Bei einem Alleinstehenden mit einem Einkommen von 1.300 Euro würden 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele also 30 Euro niedriger aus.

Beträge über 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) werden sogar vollständig auf die Grundrente angerechnet. Eine Vermögensprüfung findet dagegen nicht statt.

Wie erfolgt die Einkommensprüfung?

Zunächst wird das zu versteuernde Einkommen geprüft. Dazu gehören etwa Mieteinkünfte, Pensionen oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Hinzu kommt der steuerfreie Teil von Renten sowie Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Da Angaben über das zu versteuernde Einkommen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vorliegen, bleibt Neurentnern die Grundrente im ersten Jahr womöglich vorenthalten. Die Einkommensprüfung soll aber jedes Jahr wiederholt werden.

Wie wird die Grundrente auf Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet?

Wer zusätzlich noch auf einen Unterstützung wie Grundsicherung oder Wohngeld angewiesen ist, soll einen Freibetrag von zunächst maximal 216 Euro erhalten.

Mehr Wissenswertes zum Thema Rente erfahren Sie hier.

26.03.2020SoVD-Ortsverband Veldhausen spendet Lebensmittel für den Brotkorb

Eigentlich sollte dieses Jahr das 60-jährige Bestehen des Ortsverbandes Veldhausen gefeiert werden, was nun aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich ist.

Deshalb hat der Vorstand in seiner letzten Vorstandssitzung beschlossen, das dafür geplante Geld in eine Lebensmittelspende für den Brotkorb Neuenhaus auszugeben.

Von jedem Artikel wurden 100 Stück gekauft um 100 Familien versorgen zu können. Es wurde insgesamt über 1000 Euro für haltbare Lebensmittel wie Margarine, Marmelade, Zucker, Nudeln, Kekse, Bockwürste, Säfte und Kaffee ausgegeben. Zusätzlich spendete der ALDI-Markt Neuenhaus  100 Schokoladen-Osterhasen für die Kinder. " Das ist die größte  Spende für den Brotkorb Neuenhaus, an den ich mich erinnern kann" freute sich Lena Dulle vom Diakonischen Werk Grafschaft Bentheim, welches die Lebensmittelausgabe in Neuenhaus betreibt.

Wegen Corona-Virus

16.03.2020

Wegen Corona-Virus: SoVD-Beratung ab sofort ausschließlich telefonisch und per E-MailBeratungszentren werden geschlossen und Veranstaltungen abgesagt

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) schließt aufgrund der aktuellen Situation zum Corona-Virus bis auf Weiteres alle seine Beratungszentren in Niedersachsen. Die Beratung rund um die Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit und Hartz IV findet aber weiterhin statt - allerdings ausschließlich per Telefon und E-Mail. Mitglieder, die Beratungsbedarf haben, können sich direkt an ihr zuständiges SoVD-Beratungszentrum wenden. Die Kontaktdaten sind hier abrufbar.

Außerdem sagt Niedersachsens größter Sozialverband alle Veranstaltungen bis Ende Juni ab beziehungsweise verschiebt sie ins zweite Halbjahr 2020.

Mit diesen Maßnahmen möchte der SoVD zur Eindämmung des Corona-Virus beitragen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die besonders gefährdete Gruppe der Älteren, Menschen mit Beeinträchtigungen und chronisch Kranken schützen.

Beratung

 

Soziale Netzwerke

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Jahreshauptversammlung des SoVD Ortsvandes Veldhausen

Der SoVD-Ortsverband Veldhausen hat während der Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Geehrt worden sind zudem viele Mitglieder für ihre Verbandstreue sowie Getrud Reefmann, die sich seit 20 Jahren ehrenamtlich für den Sozialverband engagiert. 

Hans-Dieter Wolters wurde einstimmig zum ersten Vorsitzenden wiedergewählt. Zur neuen zweiten Vorsitzenden wählte die Versammlung Getrud Schmitz. Das Amt der Schriftführerin wird weiterhin Johanna Lefers ausüben. Die Kasse des Ortsverbandes bleibt in der Verantwortung von Gerda Bartels. Nicole De Bruin stellte sich erneut als Frauensprecherin zur Verfügung. Als Beisitzer werden Günter de Bruin, Helga Wolters und Thomas Suntrup den Vorstand unterstützen. Ein Revisoramt haben Ute Tyamhayn, Henriette Berens-Swavink und Walter Pörtner übernommen.

Mit zahlreichen Informationsveranstaltungen, geselligen Treffen, Kranken- und Geburtstagsbesuchen sowie sozialpolitischen Aktionen habe der SoVD-Ortsverband Veldhausen sich für das Wohl seiner Mitglieder engagiert, wie Wolters in seinem Jahresrückblick berichtete. „Erfreulich war der Mitgliederzuwachs im Jahr 2019“, so Wolters. So zähle der Ortsverband derzeit 219 Mitglieder. „Das zeigt auch, dass wir unsere Arbeit im Vorstand gut machen“, so Wolters. Auch im Jahr 2020 werde der Ortsverband viele Aktionen und Veranstaltungen durchführen. „Vor allem die Feier zum 60-jährigen Bestehen unseres Ortsverbandes im November wird ein Highlight  “, sagte Wolters.  

Nach 20-jähriger ehrenamtlicher Mitarbeit als zweite Vorsitzende des SoVD-Ortsverbandes Veldhausen hatte Gertrud Reefmann aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt abgegeben. „Natürlich verstehen wir die Entscheidung, auch wenn Getrud Reefmann in unserem Vorstand sehr fehlen wird“, sagte Ortvorsitzender Wolters. Reefmann erhielt für ihren langjährigen ehrenamtlichen Einsatz im SoVD eine Urkunde und ein Präsent. Ein Präsent erhielt auch Alfred Wieking, der als Beisitzer sechs Jahre im Vorstand tätig war und nun ebenfalls nicht mehr zur Wahl antrat. Geehrt wurden, neben zahlreichen 10-jährigen und 25-jährigen Mitgliedschaften, Hindrik Jan und Alberta Schievink, die dem Verband seit 30 Jahren die Treue halten.

Für das Engagement des SoVD-Ortsverbandes Veldhausen bedankte sich Thomas Lehre, Vorsitzender des SoVD-Kreisverbandes Grafschaft Bentheim. Erfreut zeigte sich Lehre, dass sich der Vorstand des SoVD-Ortsverbandes Veldhausen tatkräftig für seine Mitglieder einsetzt, zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen durchführt und das soziale Miteinander vor Ort stärkt. Lehre betonte: „Sie sorgen dafür, das Solidarität und soziales Miteinander tatsächlich gelebt werden.“

Soziale KälteSoVD-Kampagne für mehr soziale Gerechtigkeit

Mit dir. Für alle. Gegen soziale Kälte. Mit viel Engagement unternehmen wir als SoVD in ganz Deutschland als starke Gemeinschaft etwas gegen soziale Kälte. Mit mehreren Aktionen machen wir in den kommenden Monaten auf das Thema aufmerksam. Beispiele für soziale Kälte gibt es einige:

Einsamkeit: 

Viele ältere und pflegebedürftige Menschen sind vom gesellschaftlichen Leben abgehängt. Ehrenamtliches Engagement wird dort immer wichtiger. 

Altersarmut und Rente:

Seit Jahren nimmt die Altersarmut zu – Leistungsbezieher von Grundsicherung im Alter und Erwebsminderung: 12/2003 etwa 260.000 Personen; 12/2018 etwa 560.000 Personen.

Gleichberechtigung:

Es ist auch ein Ausdruck von sozialer Kälte, dass Frauen immer noch nicht gleichberechtigt sind: Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 21% weniger Lohn als Männer.
 

Wir als SoVD engagieren uns als Gegenpol zur sozialen Kälte:

Wir wirken an einer sozialeren Politik und einer sozialeren Gesetzgebung mit.
Wir setzen uns dafür ein, soziale Missstände in der Gesellschaft aufzuheben.
Wir wirken durch unsere Gemeinschaft gegen Vereinsamung.

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld die Notwendigkeit einer Beratung haben oder sich gemeinsam mit uns engagieren wollen, finden Sie hier und unter den Reitern "Der SoVD" und "Unsere Themen" weitere Infos zu unseren Anliegen, unseren Aufgaben und unseren Zielen. Wenn Sie uns auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit unterstützen und Teil unserer starken Gemeinschaft werden wollen, finden Sie hier einen Online-Antrag für die Mitgliedschaft.

Januar 2020Das denken wir zum Thema Rente

Die solidarische gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat sich bewährt. Die Finanzkrise 2008 und die anschließende Niedrigzinsphase haben die Anfälligkeit kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme deutlich gemacht und gezeigt, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ein leistungs- und anpassungsfähiges Alterssicherungssystem darstellt. Das Drei-Säulen-System der Alterssicherung hat sich als nicht tragfähig erwiesen. Weder die betriebliche noch die private Altersvorsorge (Riester-­Rente) können die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Die gleichermaßen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Alterssicherung muss jedoch weiterentwickelt werden, um ihren Bestand dauerhaft zu sichern.

Der SoVD setzt sich darum für die Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung ein, in die alle Berufstätigen einbezogen werden. Zudem fordern wir die Einführung einer Mindestsicherung für langjährig Versicherte mit geringem Verdienst sowie den weiteren Ausbau der eigenständigen Alterssicherung für Frauen.

Auf einen Blick:

  • Rente muss angemessenen Lebensstandard sichern
  • Renten müssen sich an Lohnentwicklung orientieren
  • Altersarmut durch Mindestsicherung bei der Rente verhindern
  • Soziale Sicherheit bei Erwerbsminderung verbessern
  • Nein zur weiteren Anhebung der Altersgrenzen
  • Eigenständige Alterssicherung für Frauen stärken
  • Erwerbstätigenversicherung einführen

Dezember 2019Hartz IV: Verfassungswidrige Sanktionen durch die Hintertür?

Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht zu hohe Kürzungen beim Arbeitslosengeld (ALG) II als verfassungswidrig eingestuft. Abzüge von mehr als 30 Prozent seien nach Ansicht der Richter nicht zu rechtfertigen. Medienberichten zufolge plant die Bundesagentur für Arbeit (BA) jedoch, dieses Urteil mittel einer internen Weisung zu umgehen.

Sowohl der Erwerbslosenverein Tacheles als auch die Süddeutsche Zeitung zitieren aus dem Entwurf eines entsprechenden Schreibens der BA. Demzufolge könnten Sanktionen wegen Pflichtverletzungen und Sanktionen wegen Meldeversäumnissen künftig zusammengefasst werden. Durch eine solche Addition würde das Existenzminimum künftig um 50 oder sogar 60 Prozent schrumpfen. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, wonach allenfalls Kürzungen in Höhe von 30 Prozent noch zumutbar seien, würde damit umgangen. Eine derartige Dienstanweisung wäre für alle Jobcenter in sogenannten gemeinsamen Einrichtungen verbindlich.

Unzulässige Kürzung des Existenzminimums

In seinem Urteil vom 5. November hatte das Bundesverfassungsgericht dem starren Sanktionssystem im Sozialgesetzbuch (SGB) II klare Grenzen gesetzt. Leistungskürzungen in Höhe von 60 Prozent und mehr seien mit der Verfassung nicht vereinbar. Das höchste Gericht forderte vom Gesetzgeber eine Neuregelung. Bis dahin gelte eine durch die Karlsruher Richter angeordnete Übergangsregelung, wonach insbesondere Sanktionen von über 30 Prozent nicht mehr zulässig seien. Mit dem Weisungsentwurf der BA würde der Richterspruch also auf eklatante Weise missachtet.

SoVD fordert Unterstützung statt Strafe

Der SoVD hatte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als eine Chance auf mehr Gerechtigkeit bewertet. Aus Sicht des Verbandes gehören die zum Teil verfassungswidrigen Sanktionen auf den Prüfstand. Insbesondere Langzeitarbeitslosen sollte der Weg in Beschäftigung erleichtert werden – sie seien auf Unterstützung angewiesen, nicht auf Strafen. SoVD-Präsident Adolf Bauer forderte die Politik auf, aus den Vorgaben der Verfassungshüter die richtigen Schlüsse zu ziehen: "Nötig ist eine grundlegende arbeitsmarktpolitische Wende, die verbesserte Leistungen bei Arbeitslosigkeit und organisatorische Reformen umfasst. Dann würden sich Sanktionen künftig erübrigen.“

Fast jede zweite Neueinstellung ist befristet

September 5, 2019

Wer heutzutage einen neuen Job antritt, bekommt oft nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Im vergangenen Jahr galt das für 45 Prozent der Neueinstellungen. Betroffen sind davon vor allem junge Menschen, Teilzeitbeschäftigte und Angestellte ohne deutschen Pass. 

Insgesamt steigt die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse deutlich. Mehr als drei Millionen Beschäftigte hatten im Jahr 2018 eine Anstellung mit Ablaufdatum. Das sind fast doppelt so viele wie 1996, wie aus Zahlen des Deutschen Gewerkschaftsbundes hervorgeht. 

Besonders verbreitet ist dieser Trend bei Neuanstellungen. Ein neuer Job war im ersten Halbjahr 2018 für 45 Prozent der Beschäftigten mit einer Befristung verbunden. Ein Großteil der Befristungen war dabei ohne Sachgrund. 

Alle Gruppen betroffen

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD verabredet, den Missbrauch sachgrundloser Beschäftigungen zu reduzieren und mit einer Quotenregelung dafür sorgen, dass mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse entstehen. Bisher ist das aber noch nicht umgesetzt. Befristete Beschäftigung betrifft überdurchschnittlich oft Frauen, junge Menschen, Beschäftigte in Teilzeit und solche ohne einen deutschen Pass. Dabei betrifft das Problem alle Gruppen auf dem Arbeitsmarkt.  Der Anteil der Befristungen bei Neueinstellungen ist bei Hochqualifizierten am größten und absolut gesehen sind mit knapp zwei Millionen die meisten befristet Neueingestellten ausgebildete Fachkräfte. 

Menschen wollen sichere Arbeitsplätze

Noch wichtiger als ein hohes Einkommen oder flexible Arbeitszeiten ist für Beschäftigte nach einer Umfrage des Statistischen Bundesamts ein sicherer Arbeitsplatz. Zudem sind Zukunftssorgen bei befristet Beschäftigten deutlich größer als bei Menschen mit unbefristeter Festanstellung. Es gibt für die Politik also gute Gründe, das Thema endlich auf die Agenda zu bringen. Auch der SoVD spricht sich schon seit Langem dafür aus, befristete Beschäftigung – ebenso wie Leiharbeit und Werkverträge – stark einzugrenzen.

Viele Besucher am Stand des Sozialverbandes SoVD zeigt seine 100-jährige Geschichte beim Stadtfest in Neuenhaus

August 2019

Neuenhaus. Im Rahmen der 650-Jahrfeier der Stadt Neuenhaus, in der Grafschaft Bentheim, hat der SoVD-Ortsverband Veldhausen die Ausstellung „100 Jahre SoVD“ gezeigt.

Mit viele Aussteller, Künstlern, Events und Flohmarkt hat die Stadt Neuenhaus ihr Stadtfest im Rahmen der 650-jähriges Bestehen, gefeiert. Darunter war auch der SoVD-Ortsverband Veldhausen, der mit der umfangreichen Ausstellung auf die 100-jährige Geschichte des Sozialverbandes aufmerksam machte. Hier wurden die Anfangsjahre des Verbandes, 1917 als Reichsbund gegründet, ebenso gezeigt, wie die Neuausrichtung und Wandlung zum modernen Sozialverband, der im Jahr 1999 in Sozialverband Deutschland (SoVD) umbenannt wurde. Zudem informierten ehrenamtliche Helfer an einem Informationsstand über die traditionsreiche Geschichte und die sozialpolitische Ziele des SoVD. Auch das ehrenamtliche Engagement des Sozialverbandes in der Grafschaft Bentheim war Thema vieler Gespräche.

„Die Ausstellung, der Infostand und die große rote Hand mit dem SoVD-Logo fanden einen guten Anklang bei den Besuchern des Stadtfestes“, erklärte Hans-Dieter Wolters, Vorsitzender des SoVD-Ortsverbandes Veldhausen, der die SoVD-Aktivität organisiert hatte. Unter anderem kam der Bürgermeister der Stadt Neuenhaus, Paul Mokry, zur Ausstellung, zeige sich beeindruckt von der Arbeit des Sozialverbandes und wünsche dem SoVD für sein weiteres Wirken alles Gute. Auch die Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela de Ridder besuchte den SoVD-Stand und ließ sich von Wolters über die Geschichte und die Aktivitäten des Sozialverbandes berichten. Die rote Hand habe sich indes als beliebter Hintergrund für ein Selfi bei vielen Kinder und Eltern erwiesen, wie Wolters lachend und nicht ganz ohne Stolz berichtete.

SoVD veröffentlicht erstmals Geschäftsbericht in Leichter Sprache

Juli 2019

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen hat seinen Geschäftsbericht für die Jahre 2015 bis 2018 veröffentlicht – zum ersten Mal auch in Leichter Sprache. In drei Heften zu den Themen Beratung, Politik und Ehrenamt können sich Interessierte über die Arbeit von Niedersachsens größtem Sozialverband informieren. Dabei erfahren sie Wissenswertes über neue und innovative Beratungsangebote, die Mitgliederentwicklung, den politischen Einsatz des Verbandes sowie das Engagement der mehr als 10.000 SoVD-Ehrenamtlichen in Niedersachsen.

Mehr

SoVD fordert: Betriebsrentner endlich entlasten

08.07.2019

Seit 2004 müssen Betriebsrentner den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Vorher musste weder das eine noch das andere übernommen werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht darin schon lange eine unzumutbare Mehrbelastung für diejenigen, die privat vorgesorgt haben. Jetzt scheint Bewegung in das Thema zu kommen: Die Große Koalition auf Bundesebene möchte bis September eine Lösung präsentieren. „Die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten müssen sich in ihren Fraktionen dafür starkmachen, dass diese Regelung wieder gekippt wird“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt.

Auszeichnung: "Ein gutes Beispiel für Barrierefreiheit"

07.05.2019

SoVD zeichnet Grundschule am Roggenkamp aus

Vom behindertengerechten Parkplatz bis zum stufenlos erreichbaren Klassenzimmer: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Grafschaft Bentheim hat die Grundschulen auf Barrierefreiheit getestet. Dabei schnitt die Schule am Roggenkamp am besten ab. Dafür wurde sie nun mit der SoVD-Plakette „Ein gutes Beispiel für Barrierefreiheit“ ausgezeichnet.

Schon vor einiger Zeit hatte der SoVD-Kreisverband Grafschaft Bentheim viele öffentliche Gebäude in der Stadt Nordhorn mit Hilfe einer Checkliste auf Barrierefreiheit getestet. Diese SoVD-Checkliste berücksichtigt die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern genauso wie etwa die von Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung. Daher wurde nicht nur nach Rampen und Aufzügen gefragt, sondern zum Beispiel auch nach einem tastbaren Leitsystem, kontrastreichen Schildern mit gut lesbarer Schrift und einem Pausensignal, das sowohl akustisch als auch visuell wahrnehmbar ist. Von allen Schulen, die in Nordhorn getestet wurden, erreichte die Grundschule am Roggenkamp bei der Auswertung die höchste Punktzahl.

Zwar hatte es auch noch Kriterien gegeben, die nicht erfüllt wurden. „Luft nach oben gibt es aber überall“, betonte der SoVD-Kreisvorsitzender Bernhard Alferink. Ziel der Aktion sei daher nicht, ausschließlich Schulen auszuzeichnen, die ein perfektes Ergebnis erzielen. „Wir wollen vielmehr Schulen, die bereits Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt haben, unterstützen und als gute Beispiele öffentlich nennen.“ Denn gerade für die schulische Inklusion sei die Barrierefreiheit eine wichtige Voraussetzung. Alferink lobte das Engagement der Stadt Nordhorn, die hinsichtlich der Herstellung von Barrierefreiheit im Stadtgebiet bereits viel unternommen habe. „Auf Hinweise in Sachen Barrierefreiheit reagiert die Stadt schnell und setzt entsprechende Maßnahmen um. Das ist vorbildlich“, sagte der Kreisvorsitzende.

Schulleiter Bernhard Reiners sowie Thomas Berling, Bürgermeister der Stadt Nordhorn und Arnold Mönnich vom städtischen Hochbauamt, zeigten sich erfreut über die Auszeichnung des Sozialverbandes. „Vor einigen Jahren gab es die Initiative aus dem Kollegium heraus, die Barrierefreiheit des Schulgebäudes herzustellen. Das wurde dann mit viel Engagement verfolgt“, so Reiners. Mit dem Ergebnis zeigte sich der Schulleiter zufrieden. Über Jahrzehnt sei die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt worden, so Berling. „Wir sind heute schrittweise dabei, zu optimieren. Es geht aber nicht alles auf einmal“, gab Nordhorns Bürgermeister zu bedenken. Er lobte in diesem Zusammenhang die sehr gute Zusammenarbeit mit dem SoVD sowie mit dem Behinderten- und dem Seniorenbeirat. „Dadurch bekommen wir sehr schnell Hinweise, wo noch etwas zu tun ist“, sagte Berling.

Am 6. Mai, dem Europäischen Protesttag für Menschen mit Behinderungen, hatte der SoVD in ganz Niedersachsen zahlreiche Grundschulen mit der Plakette ausgezeichnet, die bereits viel für die Barrierefreiheit ihrer Schulgebäude getan haben.

Wenn die Rente nicht reicht: Mehr als eine Million beziehen Grundsicherung

April 4, 2019

Die Zahl der Menschen, die von Grundsicherung leben, weil ihre Rente nicht reicht, steigt weiter. Betroffen sind Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner zu gleichen Teilen.

Die neuen Daten des Statistischen Bundesamtes sprechen eine deutliche Sprache. 1,08 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland beziehen zusätzlich Grundsicherung. 

Die Zahl setzt sich zusammen aus 560.000 Altersrentnern und 520.000 Beziehern von Erwerbsminderungsrente. Bei den Altersrentnern entspricht das einem Anstieg von 150.000 Betroffenen in den vergangenen zehn Jahren. 

"Lieber nicht arm dran" gegen Altersarmut

Der SoVD geht davon aus, dass es eine große Dunkelziffer bei den Personen gibt, die ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber nicht wahrnehmen. 

Der Verband setzt sich gegen die Altersarmut ein. Im Jahr 2016 startete er dafür die Kampagne „Lieber nicht arm dran“. Zusammen mit anderen Organisationen wirbt der SoVD außerdem für die geplante Grundrente und fordert in einem Aufruf, sie ohne Bedürftigkeitsprüfung einzuführen. 

Geringverdiener würden von Grundrente profitieren

Mit dem Grundrecht möchte die Politik gewährleisten, dass lange Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Altersversorgung führen, die über der Grundsicherung liegt. 

Vor allem Menschen, die in ihrem Berufsleben wenig verdient haben, würden davon profitieren. 

Bahnreisen mit Behinderung: Deutsche Bahn bleibt zentraler Ansprechpartner

Menschen mit Behinderung brauchen bei Bahnreisen oft Unterstützung – etwa wenn sie im Rollstuhl sitzen oder blind sind. Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn (DB) dient in solchen Fällen als zentraler Ansprechpartner und leistet kostenfreie Hilfestellungen – auch für Kunden anderer Eisenbahnunternehmen. Doch aus Kostengründen sollte damit ab Februar Schluss sein. Der SoVD in Niedersachsen protestierte. Jetzt hat die DB eingelenkt. 

Ohne zentralen Ansprechpartner kann es für Bahnreisende mit Behinderung insbesondere dann kompliziert werden, wenn sie nicht nur mit der DB, sondern auch mit privaten Eisenbahngesellschaften unterwegs sind: Sie müssten dann bei jedem Unternehmen einzeln anrufen. „Das wäre ein enormer Rückschritt in puncto Teilhabe und Mobilität“, betont der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer.

Die DB hat das Angebot bislang kostenlos für alle Eisenbahngesellschaften organisiert, will jetzt aber eine gerechte Kostenteilung der beteiligten Unternehmen erreichen. Dazu hat die DB nach eigenen Angaben allen Partnern einen Vertrag angeboten, um den Service für mobilitätseingeschränkte Reisende weiterhin aus einer Hand zu organisieren. Doch die niedersächsischen Unternehmen reagieren zögerlich. Einige Privatbahnen wollen den Service für ihre Kunden künftig eigenständig organisieren, teilt die DB mit. Sie versuche aber weiterhin, diese Unternehmen mit ins Boot zu holen. Bis zum Abschluss der Gespräche will die DB den Service nun doch wie bisher für die Kunden aller Eisenbahngesellschaften sicherstellen.

SoVD-Chef Bauer fordert die privaten Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen dringend auf, sich an der MSZ zu beteiligen. „Wenn sich die Unternehmen nicht bewegen, ist die Politik gefragt. Sie muss entsprechend Druck machen. Schließlich ist eine zentrale Anlaufstelle auch in der entsprechenden EU-Verordnung vorgesehen“, so Bauer.

Kein zentraler Ansprechpartner mehr / Rückschritt in puncto Teilhabe


Neue Regelung erschwert Bahnreisen für Menschen mit Behinderung Hannover. Bislang haben Menschen mit Behinderung bei ihren Reisen Unterstützung von der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn bekommen. Sie fungierte als zentraler Ansprechpartner und koordinierte weitere Abstimmungen mit privaten Eisenbahnunternehmen. Das hat sich jetzt geändert, die Deutsche Bahn bietet den Service für die einzelnen Unternehmen nicht mehr an. Die Folge: Wenn Menschen mit Behinderung Hilfe brauchen, müssen sie bei jeder Eisenbahngesellschaft einzeln anrufen – ein inakzeptabler Zustand, wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen findet. Menschen mit Behinderung brauchen bei ihren Bahnreisen oft Unterstützung – etwa wenn sie im Rollstuhl sitzen oder blind sind. Gerade wenn sie dabei nicht nur mit der Deutschen Bahn, sondern auch mit privaten Eisenbahnunternehmen unterwegs sind, kann das kompliziert werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, gab es als zentralen Ansprechpartner bislang die MobilitätsserviceZentrale (MSZ) der Deutschen Bahn. Sie traf die nötigen Absprachen mit allen Eisenbahnunternehmen für die gesamte Reisekette. Diesen kompletten Service hat die Deutsche Bahn nun eingestellt. Seit kurzem müssen Menschen mit Behinderung mit jedem einzelnen Eisenbahnunternehmen selbst Kontakt aufnehmen und die Hilfeleistungen organisieren. Der Grund: Die Deutsche Bahn hat das Angebot bislang kostenlos für alle Eisenbahnunternehmen organisiert. Das ist laut Bahn aus Kostengründen nicht mehr möglich. Gegen eine Gebühr können Eisenbahngesellschaften das Angebot jedoch weiter nutzen – in Niedersachsen tut das jedoch kein Unternehmen. „Für Menschen mit Behinderung bedeutet das, dass Bahnfahren sehr viel komplizierter wird. Es ist ein enormer Rückschritt in puncto Teilhabe und Mobilität“, kritisiert der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer. Er fordert die privaten Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen dringend auf, sich nicht ihrer Verpflichtung zu entziehen und sich doch noch an der MSZ zu beteiligen. „Wenn sich die Unternehmen nicht bewegen, ist die Politik gefragt. Sie muss entsprechend Druck machen, damit es eine schnelle Lösung für die Betroffenen gibt. Schließlich ist eine zentrale Anlaufstelle auch in der entsprechenden EUVerordnung vorgesehen“, so Bauer. 

Inklusionspreis Niedersachsen: Jetzt bewerben!

Die Inklusionspreise des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen und des LandesSportBunds (LSB) Niedersachsen sind seit Jahren eine Institution. Jetzt führen die beiden Verbände den SoVD-Ehrenamtspreis, den SoVD-Medienpreis und den LSB-Inklusionspreis Sport erstmals zum Inklusionspreis Niedersachsen zusammen. Ehrenamtlich Aktive, Medienschaffende und LSB-Mitgliedsvereine, die sich beispielhaft für das Thema Inklusion einsetzen, können sich bis zum 1. April 2019 bewerben.

Mit dem Inklusionspreis Niedersachsen machen sich SoVD und LSB gemeinsam dafür stark, dass alle Menschen überall dabei sein können – egal ob mit oder ohne Behinderung. „Leider sind wir davon im Alltag oft noch weit entfernt“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe. Umso wichtiger sei es, herausragende Beispiele für Inklusion zu fördern und in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Dieses Ziel verfolgen SoVD und LSB seit Jahren mit ihren bislang unabhängig voneinander vergebenen Inklusionspreisen. „Mit dem Zusammenschluss zum Inklusionspreis Niedersachsen möchten wir die Aufmerksamkeit jetzt noch mehr auf die große Bandbreite des Themas Inklusion lenken und die Strahlkraft der Preise unter einem gemeinsamen Dach bündeln“, erklärt der SoVD-Landesvorsitzende Adolf Bauer. Für prominente Unterstützung sorgt dabei der zusätzlich vom SoVD verliehene VIP-Preis, mit dem in der Vergangenheit bereits Schauspieler und Regisseur Til Schweiger und der Wimbledon-Sieger im Tennis von 1991 Michael Stich ausgezeichnet wurden.

Der Inklusionspreis Niedersachsen ist mit insgesamt 19.000 Euro dotiert und wird am 14. Juni 2019 im Rahmen der Landesverbandstagung des SoVD in der Swiss Life Hall in Hannover verliehen. Schirmherr ist der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.

Mehr Infos zur Ausschreibung und den einzelnen Auszeichnungen finden Sie unter www.inklusionspreis-niedersachsen.de

Behindertensportler 2019: Stimmen Sie ab!

Der Behindertensportverband Niedersachsen (BSN) hat auch 2019 wieder sechs Sportlerinnen und Sportler für die Wahl zum Behindertensportler des Jahres nominiert – vom Rollstuhlbasketballer bis zur Para-Sportschützin (Foto: Vorjahressiegerin Riekje Heuter mit BSN-Präsident Karl Finke). Die Abstimmung läuft noch bis zum 27. Februar. Mitmachen lohnt sich: Es winken ein E-Motorroller und viele andere tolle Preise. Ihre Stimme können Sie unter anderem in den niedersächsischen Lotto-Annahmestellen, den Filialen der Hannoverschen Volksbank und online auf der Website des BSN abgeben. Die Auszeichnung wird am 7. März bei einer festlichen Gala im GOP-Varieté Hannover verliehen. 

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ÖPNV: Neue landesweite Beschwerdestelle

Menschen mit Behinderung, die sich im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht barrierefrei bewegen können oder sich diskriminiert fühlen, aber mit ihrer Beschwerde beim Verkehrsunternehmen kein Gehör finden, können sich seit 15. Januar 2019 an eine landesweite Beschwerdestelle wenden: Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen hat die in Hannover ansässige Nahverkehr-Schlichtungsstelle SNUB mit den Aufgaben einer zentralen Beschwerde- und Clearingstelle betraut.

SNUB steht für „Streit Neutral Unkompliziert Beenden“. Gibt es zum Beispiel für Rollstuhlnutzer keinen barrierefreien Einstieg in den Bus oder die Straßenbahn oder erhalten Fahrgäste mit Sehbehinderung keine hörbaren Informationen zu den Haltestellen, kümmert sich SNUB um erfolglose Beschwerden und vermittelt gegebenenfalls zwischen Unternehmen und Beschwerdeführer.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. „Das spart Zeit, Geld und Nerven“, sagt SNUB-Schlichterin Claudia Errington. „Auch so manches Klageverfahren erübrigt sich“, so die Juristin.

SNUB ist postalisch unter Postfach 6025, 30060 Hannover, per E-Mail unter kontakt(at)nahverkehr-snub.de und per Fax unter der Nummer 0511/1668962000 erreichbar.

Mehr Infos finden Sie unter www.nahverkehr-snub.de.

SoVD-Frauen: Landesverband präsentiert Jubiläumsfilm und Podcast

Seit genau 100 Jahren machen sich Frauen im Sozialverband Deutschland (SoVD) für die Gleichberechtigung stark. Pünktlich zu diesem wichtigen Jubiläum hat Niedersachsens größter Sozialverband einen Film produziert, der die spannende Geschichte der SoVD-Frauen nachzeichnet und dabei zugleich die Aufmerksamkeit auf aktuelle und künftige Herausforderungen lenkt. Noch mehr Infos zum Thema bietet ab sofort auch ein sechsteiliger Audio-Podcast des SoVD in Niedersachsen: Jede Woche erscheint eine neue Folge. Am besten gleich mal reinklicken!

Hier sehen Sie den Jubiläumsfilm.
Hier hören Sie den Audio-Podcast.

SoVD-Ortsverband Veldhausen stellt Notfalldose vor

Die Notfalldose kann in einem medizinischen Ernstfall eine wichtige Orientierungshilfe für Rettungskräfte bieten. Das dahinterstehende Konzept hat der SoVD-Ortsverband Veldhausen seinen Mitgliedern vorgestellt.

Wenn Rettungskräfte zu einem Notfall gerufen werden, zählt nicht nur jede Sekunde, sondern auch die Menge an Informationen, die über den Gesundheitszustand des Patienten zur Verfügung stehen. Welche Vorerkrankungen gibt es? Werden Medikamente regelmäßig eingenommen? Bestehen Allergien? Hatte der Patient unlängst eine schwere Operation? Wurde eine Patientenverfügung verfasst? Nicht selten bleiben diese Fragen zunächst offen, wenn es sich um alleinstehende, bewusstlose Personen handelt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Notfallmediziner sofort lebensrettende Maßnahmen ergreifen müssen und nicht die Zeit haben, um in der Wohnung nach medizinischen Unterlagen zu suchen.

Die Notfalldose, ein kleines grünes Behältnis, das in der Tür des heimischen Kühlschranks aufbewahrt wird, kann in einer solchen Situation eine große Hilfe für die Erstretter sein. In der Dose befindet sich ein Informationsbogen, auf dem zuvor alle wichtigen medizinischen Daten aufgeschrieben wurden. Damit Rettungskräfte wissen, dass es eine Notfalldose in dem betreffenden Haushalt gibt, wird ein Aufkleber auf der Innenseite der Eingangstür sowie außen auf der Kühlschranktür gut sichtbar auf Augenhöhe angebracht.

„Rettungskräfte kennen das Konzept und wissen sofort, dass sie im Kühlschrank nachsehen müssen, wenn sie den Aufkleber sehen“, sagt Hans-Dieter Wolters, Vorsitzender des SoVD-Ortsverbandes Veldhausen, der die Notfalldose im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt hat. „Viele Menschen haben zwar einen Notfall- und Impfpass, einen Medikamentenplan und eine Patientenverfügung zu Hause. Die werden aber kaum in einer Situation von Ersthelfern gefunden, in der ein Patient nicht ansprechbar ist“, so Wolters. „Künftig steht die Lösung im Kühlschrank“, erklärt der Ortsvorsitzende. Da das Konzept überzeugend sei, werde der der SoVD-Ortsverband Veldhausen die Notfalldose als kleines Weihnachtsgeschenk an alle Mitgliedshaushalte übergeben. Der Ortsvorsitzende hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass das Konzept der Notfalldose flächendeckend in der Grafschaft vorgestellt wird und das Behältnis an möglichst vielen Stellen erworben werden kann. „Der SoVD wird weiter über das Thema informieren“, so Wolters.

„So gemein ist Niedersachsen“ SoVD macht mit „Schwarzbuch sozial“ wieder Ungerechtigkeiten öffentlich

Hannover. Bereits zum dritten Mal veröffentlicht der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen das „Schwarzbuch sozial“ mit den hanebüchensten Ungerechtigkeiten aus seinem Beratungsalltag: Da wird der Reha-Antrag von Eltern abgelehnt, die gerade ihr Kind verloren haben. Da wirft das Jobcenter einem SoVD-Mitglied Steuerverschwendung vor und klagt selbst mehrere Jahre erfolglos, um nicht zahlen zu müssen. Und da unterstellt die Berufsgenossenschaft einem schwer verunglückten Lkw-Fahrer, zu simulieren, weil sie sich vor der Rentenzahlung drücken will. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Dass das vor allem für Menschen in schwierigen Situationen zum Problem wird, zieht sich wie ein roter Faden durch das „Schwarzbuch sozial“. 20 Fälle aus den rund 60 Beratungszentren in ganz Niedersachsen dokumentieren sehr gut die Ungerechtigkeiten, die täglich auf den Schreibtischen der SoVDBerater landen. „Wir stellen immer häufiger fest, dass für Kranken- und Pflegekassen, aber auch für Jobcenter nicht die Probleme des Einzelnen im Vordergrund stehen, sondern ihre eigenen Zahlen und wirtschaftlichen Interessen“, kritisiert Bernhard Sackarendt, 2. SoVD-Landesvorsitzender. Und SoVD-Landesgeschäftsführer Dirk Swinke ergänzt: „Die Art und Weise, wie Behörden und Institutionen mit Betroffenen umgehen und mit ihnen kommunizieren, macht uns an vielen Stellen sprachlos.“ Oft werde wenig Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt. „Das zeigt uns, dass Einzelschicksale für die Behörden oftmals keine Rolle spielen“, so Swinke weiter. Anders könne er sich so manches Vorgehen nicht erklären. Mit dem „Schwarzbuch sozial“ will Niedersachsens größter Sozialverband aber nicht nur auf die Missstände aufmerksam machen, sondern auch bei der Politik den Finger in die Wunde legen. „Wir nutzen das Schwarzbuch dazu, um deutlich zu machen, welche negativen Konsequenzen zahlreiche Gesetze 

für Menschen haben, denen es ohnehin schon nicht gut geht“, erläutert Sackarendt. Ein Beispiel dafür sei etwa die Tatsache, dass Widerspruchsverfahren im Bereich Pflege unverhältnismäßig lange dauern. „Unsere Beratung zeigt: 90 Prozent der Betroffenen warten länger als drei Monate auf eine Entscheidung“, so Sackarendt. Das sei ein unhaltbarer Zustand. Natürlich seien zuerst der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die Pflegekassen in der Pflicht, das zu beschleunigen, aber auch die Politik könne etwas tun: „Bei einem Antrag gibt es eine gesetzliche Frist, innerhalb derer entschieden werden muss. Das muss es auch für Widersprüche geben“, fordert der 2. SoVD-Landesvorsitzende. „Schließlich betonen Politiker immer wieder, dass Pflegebedürftige besser unterstützt werden müssen. An diesem Punkt könnten sie damit anfangen“, findet er. Dass in Niedersachsen vieles nicht rundläuft, macht SoVDLandesgeschäftsführer Dirk Swinke auch anhand verschiedener Zahlen deutlich: „Viele Menschen können bestimmte Dinge nicht mehr alleine. Sie brauchen Beratung und kommen deshalb zu uns.“ Dies zeige zum Beispiel auch die steigende Zahl der Mitglieder. Am 31. Oktober 2018 waren es fast 285.000 – ein Plus von 0,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für seine Mitglieder hat der SoVD durch Widersprüche und Klagen auch 2017 hohe Summen erstritten. Das waren mehr als 26 Millionen Euro an einmaligen und mehr als 7 Millionen Euro an laufenden Zahlungen. Insgesamt hat der Verband sich in rund 33.800 Anträgen, Widersprüchen, Klagen und Berufungsverfahren für seine Mitglieder starkgemacht. Das „Schwarzbuch sozial“ ist im Internet unter www.sovd-nds.de abrufbar. Bildunterschrift: Dirk Swinke (SoVD-Landesgeschäftsführer, links) und Bernhard Sackarendt (2. SoVD-Landesvorsitzender) haben in Hannover das neue „Schwarzbuch sozial“ vorgestellt. Foto: SoVD/Rudolf Seidel