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20.12.2017 - Gesundheit - Aktuelles

Antrag: Krankenkasse muss Frist beachten

Drei Wochen haben Krankenkassen Zeit, um über die Anträge auf Gesundheitsleistungen ihrer Mitglieder zu entscheiden. Der Fall von Hermann K. aus der Beratung des SoVD zeigt, dass es dabei aber noch immer Probleme gibt, obwohl das Bundessozialgericht jetzt erneut diese Frist in einem Urteil bestätigt hat.

Hermann K. aus Hannover leidet an Multipler Sklerose und kann seit seinem letzten Schub kaum noch laufen. Deshalb hat sein Arzt ihm einem Rollstuhl verschrieben. Den hat das SoVD-Mitglied daraufhin bei seiner Krankenkasse beantragt. Allerdings hat er seit fast drei Wochen nichts mehr von seinem Sachbearbeiter gehört. Verunsichert wendet er sich an Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum in Hannover. Denn: Krankenkassen haben drei Wochen Zeit, um auf einen Antrag zu reagieren. Wenn ein Gutachten nötig ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

„Sollte die Krankenkasse in diesem Zeitraum nicht reagieren oder mitteilen, warum sich eine Bearbeitung verzögert, gilt der Antrag automatisch als genehmigt“, erläutert Lorenz. In dem Fall von Hermann K. würde das bedeuten, dass er den Rollstuhl in einem Sanitätshaus kaufen darf und die Krankenkasse die Kosten im Anschluss übernehmen muss.

„Wir können den Betroffenen, bei denen sich die Krankenkasse mehr Zeit lässt, als es die Frist erlaubt, nur raten, zu uns in die Beratung zu kommen“, so Lorenz. „Wir können uns den Sachverhalt dann nochmal ganz genau anschauen und dem Betroffenen Tipps geben, wie er sich weiter verhalten soll.“

Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.