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03.01.2017 - Aktuelles

Rundfunkgebühren: Lassen Sie sich rückwirkend befreien

Gute Nachrichte für all diejenigen, die vergessen haben, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Das ist ab dem 1. Januar 2017 nämlich rückwirkend für die vergangenen drei Jahre möglich.

Man kann sich von den Rundfunkgebühren befreien oder den Betrag zumindest ermäßigen lassen, wenn man zum Beispiel Hartz-IV, BaföG, Ausbildungsgeld oder Grundsicherung bekommt. Bislang hatte man dafür nur zwei Monate Zeit, sobald man den Bescheid etwa vom Jobcenter oder der Kommune in der Post hatte. Hat man die Befreiung nicht rechtzeitig beantragt, musste man den vollen Betrag zahlen.

Damit man rückwirkend drei Jahre befreit werden kann, müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, kommen Sie einfach beim SoVD vorbei. Das Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.