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13.01.2017 - Gesundheit - Aktuelles

Kosten für Transport nach Operation: Krankenkasse lenkt erst nach SoVD-Klage ein

Rund fünf Millionen Deutsche leiden unter der Gelenkerkrankung Arthrose. Anika Seemann aus Emden ist eine von ihnen. Aufgrund der Krankheit musste sie in einer Klinik in Hamburg behandelt werden. Obwohl sie einen Transportschein für die Krankenfahrt bekommen hatte, weigerte sich ihre Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen. Bis der SoVD Klage einreichte. 

Seit fünf Jahren erhält Anika Seemann eine Erwerbsminderungsrente. Denn: Die Fremdsprachenkorrespondentin leidet nicht nur an einer relativ seltenen Arthrose der Kiefergelenke, die zu Gleichgewichtsstörungen und einer Entzündung des Trigenimus-Nervs führt. Zudem sind auch ihre Mittelfußknochen von der Arthrose betroffen. Das führt dazu, dass die 41-Jährige nicht mehr richtig gehen kann.

Hilfe durch Operation

Die behandelnden Ärzte im Emdener Krankenhaus empfahlen Anika Seemann deshalb die operative Versteifung des Sprunggelenks – eine sogenannte Arthrodese. Da eine Klinik in Hamburg auf dieses Verfahren spezialisiert ist, wurde die Patientin dorthin überwiesen – inklusive Transportschein für die Krankenfahrt mit dem Taxi. Die Kosten für die Fahrt zur Voruntersuchung zahlte die Krankenkasse Deutsche BKK auch anstandslos.

BKK will nicht zahlen

Kurz darauf stand dann die Operation an. Anika Seemann verbrachte zwei Wochen im Krankenhaus und wurde dann nach Hause entlassen. Dabei konnte sie allerdings nur im Rollstuhl sitzen und keine Krücken nutzen, da sie den operierten Fuß nicht belasten durfte.Deshalb stellte die Hamburger Klinik ihr auch dieses Mal einen Transportschein für den Heimweg aus.

Nach einiger Zeit meldete sich jedoch das Taxiunternehmen bei der Emdenerin: Die Kosten für die Krankenfahrt seien nicht beglichen worden. Die daraufhin von Anika Seemann kontaktierte BKK argumentierte zunächst, dass die Hamburger Klinik nicht das nächstgelegene Krankenhaus gewesen sei und deshalb die Kosten für die Fahrt nicht übernommen werden müssten.

Mithilfe des SoVD in Leer legt Anika Seemann schließlich Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Doch die BKK stellt sich weiterhin quer: Es habe gar kein Transportschein vorgelegen. Sie müsse die knapp 700 Euro selbst zahlen. Den Hinweis, dass die Auswahl der behandelnden Klinik in der Kompetenz des Arztes liegt und die Fahrt zu einer stationären Behandlung eine gesetzliche Leistung sei, ignorierte die Krankenkasse. Einen Vergleich, die Hälfte der Fahrtkosten zu übernehmen, lehnte Anika Seemann ab.

So blieben ihr und Jörg-Christian Hülper vom SoVD nichts anderes übrig, als den Klageweg zu beschreiten. Mit Erfolg: Die Richter am Sozialgericht Aurich gaben dem SoVD-Mitglied Recht, und die BKK musste die Kosten übernehmen. „Es ist erschreckend, dass gesetzlich zustehende Leistungen verweigert werden. Andere, die sich nicht trauen zu klagen, bleiben auf den Kosten sitzen“, kritisiert Anika Seemann.