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16.11.2016 - Pflege - Aktuelles

Neues Pflegegesetz: Jetzt noch schnell Antrag stellen

Im Januar 2017 tritt das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Das bedeutet für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an vielen Stellen Verbesserungen – auch finanzielle. Was die Pflegekassen allerdings verschweigen: Für manche Betroffenen kann es sinnvoll sein, noch 2016 einen Antrag für eine neue Begutachtung zu stellen – etwa dann, wenn sich der Gesundheitszustand in letzter Zeit verschlechtert hat. Wer wissen möchte, ob das auf ihn zutrifft oder Unterstützung bei der Beantragung braucht, kann sich an die Experten vom SoVD wenden.

Pflegegrade anstatt Pflegestufen, teilweise mehr Geld und Verbesserungen für pflegende Angehörige – das sind nur einige Änderungen, die das neue Gesetz ab dem kommenden Jahr mit sich bringt.

Generell gilt: Wer bereits eine Pflegestufe hat, muss sich um nichts kümmern. Er wird automatisch von seiner Pflegekasse in den neuen Pflegegrad übergeleitet. „Wichtig ist dabei zu wissen, dass niemand schlechter gestellt werden darf. Ganz im Gegenteil: Die meisten bekommen ab 2017 mehr Geld“, erklärt Sozialberaterin Katharina Lorenz vom SoVD.

Dennoch hat sie für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einen wichtigen Tipp. „Sollten Sie festgestellt haben, dass der gesundheitliche Zustand in letzter Zeit schlechter geworden ist, dann sollten Sie unbedingt noch bis zum 31. Dezember einen Antrag auf Neubegutachtung stellen“, so Lorenz weiter. Das könne durchaus finanzielle Vorteile mit sich bringen.

Es lohnt sich also, beim SoVD überprüfen zu lassen, ob eine Neubegutachtung sinnvoll wäre. Außerdem stehen die SoVD-Berater zu allen Fragen rund um das neue Gesetz zur Verfügung und helfen auch beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen.

Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.