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08.04.2016 - Gesundheit - Aktuelles

Bei Entlassung: Krankenhausärzte können Hilfsmittel, Pflege und Co. verordnen

 Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, durfte bislang nur ein niedergelassener Arzt Heil- und Hilfsmittel verordnen oder eine Krankschreibung ausstellen. Das hat sich jetzt geändert. Ärzte in Krankenhäusern können zum Beispiel für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Medikamente, einen Rollstuhl oder ein Krankenbett verschreiben.

Durch die Ergänzung der sogenannten Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zum Entlassmanagement von Krankenhäusern sollen in der Vergangenheit aufgetretene Versorgungslücken geschlossen werden. Denn: Oftmals gab es Probleme, wenn der Patient körperlich nicht in der Lage war, seinen niedergelassenen Arzt aufzusuchen oder die Praxis geschlossen war.

Der „Gemeinsame Bundesausschuss“, der die Richtlinie erarbeitet hat, betont jedoch, dass es bei diesen Maßnahmen lediglich um eine notwendige Überbrückung handele, bis der niedergelassene Arzt weitere Schritte anordne.