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08.03.2016 - Pressemitteilung - Aktuelles

SoVD-Tipp: Mehr Wohngeld für Geringverdiener, Alleinerziehende und Rentner

Wer wenig verdient oder nur eine geringe Rente bekommt, hat oft Anspruch auf Wohngeld. Diese Leistung wurde kürzlich kräftig angehoben. Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld oder Schwierigkeiten hat, den Antrag auszufüllen, kann sich an die Experten vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Nordhorn wenden.

Um durchschnittlich 40 Prozent wurde das Wohngeld erhöht – davon profitieren aber nicht nur Menschen, die die Leistung schon erhalten, sondern auch Geringverdiener, Rentner mit niedrigen monatlichen Einkünften und vor allem Alleinerziehende. „Die Erhöhung kommt vor allem bei denjenigen an, die knapp über dem Sozialhilfesatz liegen. Da sie keine anderen Leistungen wie Hartz IV oder Grundsicherung erhalten, gingen sie bislang oft leer aus“, erklärt Katrin Gemen, Sozialberaterin im SoVD-Beratungszentrum Nordhorn.
Wie hoch der Anspruch auf den Zuschuss zur Miete ist, kann allerdings nicht pauschal gesagt werden. „Die Wohngeldämter berechnen die jeweiligen Sätze nach komplizierten Formeln. Außerdem ist der Mietspiegel, der als Grundlage dient, von Kommune zu Kommune unterschiedlich“, sagt Gemen, Sozialberaterin.
Es lohnt sich also, beim SoVD überprüfen zu lassen, ob nach den neuen Regelungen Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ungefähr sein könnte. Außerdem helfen die SoVD-Berater bei der Beantragung und beim Ausfüllen der Formulare.
Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen Ihnen die Sozialberaterin des SoVD gerne zur Verfügung.