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04.02.2016 - Tipps - Aktuelles

SoVD-Tipp: Lassen Sie sich Ihre Stromkosten für E-Rolli & Co. erstatten

Wenn jemand ein elektrisches Hilfsmittel benötigt, wird dies meistens vom Arzt verordnet und – wenn alles gut läuft – auch von der Krankenkasse bezahlt. Was viele aber nicht wissen: Auch die Stromkosten für den E-Rolli, das Beatmungsgerät oder die Wechseldruckmatratze müssen von der Kasse bezahlt werden. Der SoVD in Niedersachsen hilft Ihnen dabei, die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat erhöhte Stromkosten. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Kunden aber darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten müssen. „Die meisten unserer Mitglieder, die ein elektrisches Hilfsmittel haben, kennen diese Regelung gar nicht. Dabei gab es schon 1997 ein Urteil vom Bundessozialgericht dazu“, erklärt Katharina Lorenz, Sozialberaterin im SoVD-Beratungszentrum Hannover. Das Ergebnis: Die meisten Betroffenen würden die erhöhten Stromkosten einfach selbst bezahlen.

Hinzu kommt, dass die Regelungen der Krankenkassen unterschiedlich sind. „Manche zahlen eine Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Das muss aber beantragt werden. Bei manchen Kassen gibt es dafür einen Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so Lorenz weiter. Wer sich unsicher bei der Beantragung ist, kann sich auch einfach an den SoVD wenden. „Wir übernehmen dann den Papierkram und legen – falls es notwendig sein sollte – auch Widerspruch gegen die Entscheidung ein“, sagt die Sozialberaterin. Die einzige Voraussetzung für die Kostenübernahme: Das Hilfsmittel muss vom Arzt verordnet und von der Kasse bezahlt worden sein. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Stromkosten rückwirkend für die vergangenen vier Jahre geltend zu machen. „Das lohnt sich auf alle Fälle“, weiß Lorenz.

Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen Ihnen die Sozialberater des SoVD gerne zur Verfügung. Das Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.