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18.11.2015 – Familie - Aktuelles

Änderung beim Kindergeld: Auszahlung nur noch mit Steuer-ID

Ab dem kommenden Jahr gibt es eine wichtige Änderung bei der Auszahlung des Kindergeldes: Es wird nur noch ausgezahlt, wenn Eltern ihre Steuernummer und die des Kindes bei der Familienkasse angegeben haben. Damit sollen Doppelzahlungen vermieden und Kindergeldberechtigte besser identifiziert werden.

Die Steuer-ID ist eine elfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt. Sie steht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Bei Kindern wird sie seit 2008 direkt nach der Geburt an die Eltern geschickt.

Besonders wichtig: Die Nummer muss für alle Kinder vorliegen, auch für die, für die bereits Kindergeld bezahlt wird. Ein Anruf bei der Familienkasse reicht nicht, die ID muss schriftlich mitgeteilt werden.

Wenn die Steuernummer nicht angegeben wird, erhalten Eltern von im Jahr 2016 geborenen Kindern keine Leistungen. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, erhalten dies zwar weiterhin, allerdings sind die Familienkassen angehalten, das ab 2016 gezahlte Geld zurückzufordern.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier