Direkt zu den Inhalten springen

08.09.2015 - Beratungsfall - Aktuelles

Kosten für Pflegebett: Der SoVD gewinnt Verfahren

Das SoVD-Mitglied Harald Mehlhorn ist schwer pflegebedürftig. Um seinen Alltag selbstständig meistern zu können, benötigt er ein Pflegebett. Doch die Krankenkasse will nicht zahlen. Und nicht nur das: Auch das Pflegeheim weigert sich, jegliche Kosten für das Bett zu übernehmen, das der 50-Jährige so dringend braucht. Olivia Juszczak aus dem SoVD-Beratungszentrum Braunschweig nimmt den Fall in die Hand – mit Erfolg.

Mehlhorn leidet an einer ataktischen Zerebralparese. Das ist eine Hirnschädigung, die Bewegungs- und Haltungsstörungen verursacht. Außerdem hat er Spastiken, die zu Beeinträchtigungen der Bewegung und des Gleichgewichts führen. Seit einem Arbeitsunfall im August 2012 ist er schwer pflegebedürftig und an ein Pflegebett gebunden, da es ihm nicht möglich ist, aus eigener Kraft seinen Alltag zu bewältigen. Die Berufsgenossenschaft hat dem 50-jährigen Mann nach dem Arbeitsunfall zwar ein Pflegebett zur Verfügung gestellt, will es aber jetzt nach zwei Jahre nicht mehr zahlen. Auch die Krankenkasse AOK sowie die stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe, in der sich Mehlhorn momentan befindet, sehen sich nicht in der Pflicht, die Kosten für das Pflegebett zu übernehmen. Doch ohne ist das selbstständige Hinsetzen und Hinlegen für Mehlhorn nicht mehr möglich. Olivia Juszczak, Sozialberaterin beim SoVD in Braunschweig, setzt sich für die dauerhafte Bereitstellung und Kostenübernahme des Pflegebettes für das Mitglied ein.

Die AOK lehnt die Kostenübernahme eines Pflegebettes ab, da sie der Auffassung ist, das Pflegeheim habe alle notwendigen Hilfsmittel zur Unterstützung des Pflegebedürftigen zu stellen. Aber auch das Pflegeheim sträubt sich zu zahlen, mit der Begründung, sie seien keine Pflegeinrichtung, sondern nur eine Einrichtung der Eingliederungshilfe. Somit diene sie von ihrer Grundausrichtung her einem anderen Zweck als ein Pflegeheim.

Somit ist die Situation, in der sich Harald Mehlhorn befindet, nahezu aussichtlos. Auch für die Ehefrau von Mehlhorn ist die derzeitige Situation sehr belastend. „Mein Mann kann gar nichts mehr alleine und hat starke Schmerzen“, schildert die zweifache Mutter. „Ohne das Pflegebett ist er sturzgefährdet.“ Den ewigen Streit, wer letztendlich die Kosten für das Pflegebett trägt, bezeichnet Nadine Mehlhorn als „unmenschlich“. Deshalb sucht das Ehepaar Hilfe beim SoVD in Braunschweig. Beide hat der Kampf bisher viel Kraft und Energie gekostet.

Weil die Krankenkasse sich nicht bewegen will, reicht Juszczak Klage beim Sozialgericht Braunschweig ein. „Unserer Meinung nach muss die AOK das Pflegebett gewährleisten, da die Einrichtung über keine entsprechenden Hilfsmittel verfügt. Die Krankenkasse ist nämlich grundsätzlich zu der Hilfe verpflichtet, die unmittelbar auf die Behinderung selbst gerichtet ist und die die beeinträchtigten Körperfunktionen ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt“, sagt Juszczak.

Das sah die AOK zwar zunächst anders. Nach eingehender Prüfung der ausführlichen SoVD-Stellungnahme lenkte sie aber vor der mündlichen Verhandlung doch noch ein. Ab sofort übernimmt sie die Kosten für das Pflegebett und ermöglicht es Harald Mehlhorn so, sein Leben ein Stück weit selbstständiger zu gestalten.