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06.08.2015 - Gesundheit - Aktuelles

Arzt im Urlaub: Wer schreibt mich weiter krank?

Ist der eigene Arzt in den Ferien, bekommt man Folgekrankschreibungen bei dessen Vertretungsarzt. Das ist besonders wichtig für Empfänger von Krankengeld. Sie müssen ohne Lücke krankgeschrieben sein – sonst kann die Kasse aufhören zu zahlen.

 Sven B. steht unter Zeitdruck. Er bekommt Krankengeld und seine Krankschreibung lief gestern aus. Als er seine neue Bescheinigung abholen möchte, steht er vor verschlossener Tür. Ein Aushang informiert ihn, dass die Praxis wegen Urlaub nicht besetzt ist und wer die Vertretung übernommen hat. Aber um dort heute noch den Arzt zu erreichen, muss er sich beeilen. Denn dessen Sprechzeiten sind andere als bei seinem Hausarzt.

 „Schon ein einziger Tag ohne Krankschreibung ist für Empfänger von Krankengeld fatal – denn dann kann die Kasse die Zahlungen komplett einstellen“, sagt Elke Gravert von der hannoverschen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Um das zu verhindern, muss man spätestens am ersten Werktag nach Ende der bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Übers Wochenende gilt diese Werktags-Regelung allerdings nur, wenn man wegen derselben Krankheit weiter krankgeschrieben wird.

 Falls der eigene Arzt im Urlaub ist, wendet man sich an seine Vertretung, die jeder Kassenarzt für diese Zeit organisieren muss. Namen und Adresse des anderen Arztes findet man zum Beispiel über eine Ansage auf dessen Anrufbeantworter oder einen Aushang an der Praxistür heraus. Was viele Betroffene nicht wissen: „Als Patient habe ich die Pflicht, selbst für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen“, so Gravert. „Die Verantwortung liegt also bei mir persönlich – nicht bei meinem Arzt.“

 Krankengeldempfänger sollten sich daher frühzeitig informieren, wann ihr Arzt im Urlaub ist und wer ihn vertritt. Zudem muss man mit der neuen Krankschreibung nicht bis zum letzten Tag warten. Eine Folgekrankschreibung ist auch im Voraus möglich.

 UPD-Tipp: Mehr Informationen zum umfangreichen Thema Krankengeld finden Betroffene bei der UPD unter www.patientenberatung.de/krankengeld.